Predigten/Vorträge

Gemeinsames lutherisch-katholisches Reformationsgedenken 2017

Dr. Wolfgang Schwab erläuterte an zwei Gesprächsabenden im Pfarrheim Wangen die Entwicklung des Verhältnisses zwischen der evangelischen und der katholischen Kirche vom Konflikt zur Gemeinschaft.

luther

Prälat Dr. Wolfgang Schwab referiert über das gemeinsame Reformationsgedenken 2017 vor Mitgliedern der kath. Kuratiegemeinde Wangen und des kath. Pfarrverbands Aufkirchen sowie Wangener Mitgliedern der evang. Pfarrgemeinde Starnberg unter ihnen auch Pfarrer Stefan Koch (nicht im Bild), der sich in kompetenter Weise an der lebhaften Diskussion beteiligte.  Foto: (abr)

Im späten Mittelalter (14. und 15. Jahrhundert) wurde bereits eine Reform der Kirche an Haupt und Gliedern für notwendig erachtet und die Konzilien sowie die Reichstage des Heiligen Römischen Reiches beschäftigten sich damit. In diesem Bemühen befürchtete Martin Luther Anfang des 16. Jahrhunderts, dass die Theorie und Praxis der Ablässe, der mit Geld und Taten erkaufbaren Erlasse zeitlicher Sündenstrafen, der Frömmigkeit der Christen schade. Er stellte zu dem Thema 95 Thesen zusammen, die er der Universität Wittenberg vorlegte, und wollte darüber einen konstruktiven akademischen Disput anregen.

Obwohl Luthers Thesen keine imperativen Forderungen waren, fürchtete Rom um eine Untergrabung der kirchlichen Autorität. In verschiedenen aus einer harten Position der Kirche geführten Verhören und Begegnungen Luthers mit Kardinälen wuchs die Entfremdung und es kam zu einem Ultimatum, die „Irrtümer“ zu widerrufen, was nicht geschah und schlussendlich 1521 zur Exkommunikation Luthers.

Zu den ursprünglichen Ablassfragen waren Meinungsverschiedenheiten über Glaubensfragen, Sakramentenanerkennung, Rechtfertigungslehre, Herleitung der Theologie und Autorität nur von der Hl. Schrift, Infragestellung der Tradition und Dogmen, Laienaufwertung u.ä. gekommen. Luthers Bibelübersetzung in allgemeinverständliches Deutsch und ihre rasche Verbreitung durch den aufkommenden Buchdruck war dabei von Bedeutung.

Im 1545-63 folgenden Konzil von Trient wurden zwar Reformen beschlossen, mehr jedoch wurden durch Lehrdekrete die Unterschiede zu den Lehren der Reformatoren bekräftigt.
Nach einigen Jahrhunderten von gegenseitigen Misstrauen und Distanzierung kam es 1917 zum 400-jährigen Gedenken der Reformation auch aufgrund der Schreckenserfahrungen des Ersten Weltkriegs zu ersten versöhnlichen Tönen. Nach dem noch unmenschlicheren Zweiten Weltkrieg wurde 1948 ein Ökumenischer Weltrat der Kirchen gegründet. In dem von Papst Johannes XXIII. 1962 begonnenen und von Papst Paul VI. 1965 zu Ende geführten II. Vatikanischen Konzil hat man sich der Anliegen der Reformatoren angenommen und z.B. die Hochschätzung des Wortes Gottes in der Landessprache eingeführt und auch die Gemeinsamkeiten der kirchlichen Gemeinschaften herausgestellt. Papst Johannes Paul II. hat in seiner Ökumene-Enzyklika die Unumkehrbarkeit der Schritte in eine gemeinsame Zukunft gesichert.

Der 1967 begonnene Lutherisch/römisch-katholische Dialog führte 1999 in Augsburg zur „Gemeinsamen Unterzeichnung der Rechtfertigungslehre“ und wurde nach der Jahrtausendwende in der Lutherisch/Römisch-katholischen Kommission für die Einheit intensiv weitergeführt. Diese Kommission legte 2013 den Bericht:
„Vom Konflikt zur Gemeinschaft
Gemeinsames lutherisch-katholisches Reformationsgedenken im Jahre 2017“
(2013 by Evang. Verlagsanstalt GmbH Leipzig und Bonifatius GmbH Druck – Buch – Verlag Paderborn Printed in Germany H 7659), (Basispapier der Gesprächsabende) vor.

Die Lutherisch/Römisch-katholische Kommission für die Einheit lädt alle Christen ein, diesen Bericht aufgeschlossen, aber auch kritisch zu prüfen und auf dem Weg zur vollen, sichtbaren Einheit der Kirche weiterzugehen.            Autor: Anton Brunner