Die Logik des Mitgefühls: Begleiten, Unterscheiden…

2. Februar, Fest Darstellung des Herrn, sog. Lichmessfest, Hl. Familie mit dem Kind, das das Licht der Welt ist.

Es geht doch…

Die deutschen Bischöfe haben am 1. Februar 2017 das Wort „,Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche‘ – Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia“ veröffentlicht (der Text Amoris laetitia liegt in unseren Kirchen aus; er kann auch über die Pfarrbüros angefordert werden).  Sie haben über die Bedeutung und Wegweisung dieses Dokumentes in den vergangenen Monaten lang und intensiv beraten.

Im Mittelpunkt stand dabei die Frage nach den Schlussfolgerungen, die sich für die Ehe- und Familienpastoral in der Kirche Deutschlands ergibt.

Das pastorale und theologische Nutzen und der Auftrag von Amoris laetitia wurde in den Punkten gefasst:

  • Die Ehevorbereitung bedarf einer Intensivierung, eines verbindlicheren und zugleich überzeugenderen Charakters.
  • Die Bemühungen um die Ehebegleitung sollen verstärkt werden: Eheleute und Familien, insbesondere auch in konfessionsverbindenden Ehen, sollen in der Kirche Angebote für ihre Lebenssituationen finden.
  • Die Familien sollen als Lernorte des Glaubens unterstützt und in dieser oft schwierigen Aufgabe gestärkt werden.
  • Die Zerbrechlichkeit von Ehe und Familie verlangt ein besonders sensibles Verhalten.  Papst Franziskus hat dafür den Dreiklang von Begleiten, Unterscheiden und Eingliedern ins Gespräch gebracht. Dieser Dreiklang soll die Pastoral bestimmen, woraus ein hoher Anspruch erwächst.

Zum letztgenannten Aspekt merken die Bischöfe an: Katholiken, die nach einer Scheidung zivilrechtlich wieder geheiratet haben, sind zunächst einmal eingeladen, auf die Kirche vor Ort zuzugehen, und sich auf den Prozess Begleitung, Unterscheidung und Eingliederung einzulassen.

Für die Frage nach dem Empfang der Sakramente sehen die Bischöfe in Amoris laetitia keine allgemeine Regel und keinen Automatismus. Erforderlich sind nach ihrer Überzeugung vielmehr differenzierte Lösungen. Amoris laetitia geht von einem Prozess der Entscheidungsfindung aus, der von einem Seelsorger begleitet wird. Unter der Voraussetzung dieses Entscheidungsprozesses, in dem das Gewissen aller Beteiligten in höchstem Maß gefordert ist, eröffnet Amoris laetitia die Möglichkeit, die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie zu empfangen“.

Wir, Seelsorger in unserem Pfarrverband Aufkirchen begrüßen diese Entwicklung sehr und stellen uns gerne dieser Aufgabe.

Lesen Sie den Text am besten selbst: http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2017/2017-015a-Wortlaut-Wort-der-Bischoefe-Amoris-laetitia.pdf